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Regeln

Elektronische Geräte

Elektronische Geräte (Handy, Smartphone, MP3 Player etc.) schalten die Schülerinnen und Schüler beim Betreten des Schulgeländes aus und räumen sie weg.

Sanktionen

Sichtbare oder hörbare elektronische Geräte werden von der Lehrperson eingezogen und bis zum Unterrichtsschluss dieses Tages aufbewahrt. Bei wiederholtem Verstoss erfolgt eine Meldung an die Schulleitung.​

Ausnahmen

Die Lehrperson kann bei pädagogischer oder organisatorischer Notwendigkeit den Schülerinnen und Schülern erlauben, die elektronischen Geräte im Unterricht einzusetzen.

Anwesenheit der Kinder auf dem Schulhausplatz

Bitte beachten Sie die Mittagsruhe von 12:15 Uhr bis 13:00 Uhr. Die Verantwortlichkeit für die Kinder während der unterrichtsfreien Zeit liegt bei den Eltern.

Fahrzeugähnliche Geräte

In der 10 Uhr-Pause werden keine privaten fahrzeugähnlichen Geräte (Scooter, Rollerblades etc.) benutzt.

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