Schulweg
Verantwortlichkeiten
Für das Verhalten der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg sind die Eltern verantwortlich. Achten Sie bitte auf sichere, reflektierende Kleidung (eventuell Leuchtweste). Während der Unterrichtszeit stehen die Schülerinnen und Schüler unter der Obhut der Lehrpersonen.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass es weder die Pflicht noch die Aufgabe der Lehrpersonen ist, die Schülerinnen und Schüler zu der Bushaltestelle zu begleiten und dort zu beaufsichtigen.
Das Verhalten an der Haltestelle und im Bus obliegt der elterlichen Verantwortung. Schauen Sie bitte die obenstehenden Regeln mit Ihrem Kind genau an. Treten in diesem Zusammenhang Schwierigkeiten oder gar Konflikte auf, sind die Eltern aufgefordert/verpflichtet, diese untereinander zu klären. Bei schwerwiegenden Vorkommnissen ist die Schule bereit eine Vermittlerrolle zu übernehmen.
Mit dem Velo zur Schule
Velofahren auf der Strasse ist anspruchsvoll. Zwar dürfen Kinder gemäss Gesetz ab dem sechsten Geburtstag alleine auf Hauptstrassen Velofahren, aber entwicklungsbedingt sind ihre Sinne, ihre Motorik und ihre Gefahrenwahrnehmung in diesem Alter noch nicht ausgereift. Das Linksabbiegen beispielsweise ist noch für 10-Jährige schwierig und gefährlich. Deshalb empfiehlt die bfu: Üben Sie mit Ihrem Kind das sichere Velofahren auf der Strasse und machen Sie es auf Gefahren aufmerksam. Lassen sie Ihr Kind erst dann selbständig am Verkehr teilnehmen, wenn dies seine Fähigkeiten sowie die Strassen- und Verkehrsverhältnisse es zulassen.
Folgende Fähigkeiten müssen Kinder für die selbständige Verkehrsteilnahme haben:
• Das Kind kann über die Schulter nach hinten blicken, ohne mit dem Velo zu schlenkern.
• Das Kind kann situationsgerecht und wirkungsvoll bremsen (Rechtsvortritt im Quartier, Gefahr von Ausfahrten erkennen, Rücksicht gegenüber spielenden Kindern oder Tieren nehmen).
• Das Kind ist nicht nur mit sich und dem Fahrrad beschäftigt, sondern beobachtet die Verkehrssituation aufmerksam.
• Das Kind fügt sich korrekt und problemlos in den Verkehr ein (z.B. Linksabbiegen, Kreiselverkehr).
Sorgen Sie in jedem Fall dafür, dass das Fahrrad Ihres Kindes nach den gesetzlichen Vorschriften ausgerüstet ist, und bestehen Sie darauf, dass Ihr Kind einen Velohelm benützt und diesen richtig trägt.
Regeln
Elektronische Geräte (Handy, Smartphone, MP3 Player etc.) schalten die Schülerinnen und Schüler beim Betreten des Schulgeländes aus und räumen sie weg. Sichtbare oder hörbare elektronische Geräte werden von der Lehrperson eingezogen und bis zum Unterrichtsschluss dieses Tages aufbewahrt. Bei wiederholtem Verstoss erfolgt eine Meldung an die Schulleitung.
Ausnahmen: Die Lehrperson kann bei pädagogischer oder organisatorischer Notwendigkeit den Schülerinnen und Schülern erlauben, die elektronischen Geräte im Unterricht einzusetzen.
Anwesenheit der Kinder auf dem Schulhausplatz
Bitte beachten Sie die Mittagsruhe von 12:15 Uhr bis 13:15 Uhr. Die Verantwortlichkeit für die Kinder während der unterrichtsfreien Zeit liegt bei den Eltern.
Wir weisen Sie weiter auf die Sperrzeiten von Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag ab 13:25 Uhr bis 15:50 Uhr hin. Während dieser Zeit findet der Unterricht statt.
Fahrzeugähnliche Geräte
In der 10 Uhr-Pause werden keine privaten fahrzeugähnlichen Geräte (Scooter, Rollerblades etc.) benutzt. Auf dem ganzen Schulareal gilt allgemeines Fahrverbot.