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Integration und Besondere Massnahmen IBEM

Die Massnahmen zur besonderen Förderung von den Schülerinnen und Schülern gehören zum schulischen Grundangebot einer Gemeinde. Sie berücksichtigen die schulischen, persönlichen und familiären Verhältnisse sowie die Möglichkeiten und Besonderheiten der Schülerinnen und Schüler.

Heilpädagogisches Angebot: IF, eU, bVSA

Die integrative Förderung (IF) ist ein Angebot innerhalb der besonderen Massnahmen, das im Kindergarten und auf allen Schulstufen angeboten wird. Sie unterstützt die Kindergarten- und Regellehrpersonen, wenn Schülerinnen und Schüler eine integrative Förderung benötigen, die den Unterricht in der Regelklasse ergänzt. Vom Angebot der IF können Schülerinnen und Schüler in den Bereichen Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz profitieren. Die IF-Lehrperson hilft mit, den Unterricht für Schülerinnen und Schüler integrativ, individualisierend und gemeinschaftsbildend zu gestalten.

Es wird zwischen integrativer Förderung (IF) erweiterte Unterstützung (eU) und besonderes Volksschulangebot integrativ (bVSA int.) unterschieden.

Logopädie (LOGO)

Kinder, die durch Sprech- oder Sprachschwierigkeiten auffallen, können der Logopädin zur Abklärung, Beratung und Behandlung angemeldet werden. Die Anmeldung  erfolgt durch die Eltern selbst oder mit deren Einverständnis durch die Lehrperson. Logopädie versteht sich als Kommunikationstherapie und fördert sowohl das Sprachverständnis als auch die Sprech- und Sprachfähigkeiten der Kinder. Ziel ist es, Kinder mit Störungen der gesprochenen und geschriebenen Sprache ganzheitlich und individuell zu fördern, sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen und die Sprache ihren Möglichkeiten entsprechend auf- und auszubauen. Die Logopädie wird im Einzel- oder Gruppensetting während der Unterrichtszeit besucht.

Psychomotorik (PM)

Psychomotorik eignet sich für Kinder und Jugendliche, die motorische oder emotionale Probleme, Verhaltensauffälligkeiten oder Schwierigkeiten in ihren Beziehungen zu anderen haben. Sie beschäftigt sich mit der Wechselbeziehung von Wahrnehmung, Fühlen, Denken, Bewegung und Verhalten. Durch die Psychomotorik erlangen Kinder und Jugendliche mehr Bewegungsfreude und Bewegungskompetenzen, stärkeres Vertrauen in sich und die Mitmenschen. Selbstverantwortung, Selbstständigkeit und Sozialkompetenzen werden gestärkt. Die Beratung von Eltern und Lehrpersonen (Kindergarten und Schule) sind integrierter Bestandteil der Psychomotorik. Die Psychomotorik-Lektionen finden in Thierachern statt.

Begabtenförderung (BF)

Schülerinnen und Schüler mit Interessen und Fähigkeiten, die deutlich über denjenigen ihrer Altersgruppe liegen, sollen in ihren Begabungsbereichen an die Leistungsgrenze geführt werden, damit sie echte Herausforderungen erleben und nicht unterfordert werden. Berechtigt zu diesen Lektionen sind Schülerinnen und Schüler, deren IQ 130 und mehr beträgt (wird durch die Erziehungsberatung Thun in einem genormten Testverfahren festgestellt). Die Begabtenförderung ist ein Unterricht, in welchem anspruchsvolle Inhalte aus den Bereichen Mathematik, Sprachen, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften oder Kultur bearbeitet werden. 

Deutsch als Zweitsprache (DAZ)

Kinder, die Deutsch als Zweitsprache lernen, werden durch eine zusätzliche Lehrperson im deutschen Spracherwerb geschult. Der Förderunterricht findet normalerweise während dem üblichen Kindergarten- oder Schulunterricht statt. 

Soziale Unterstützung an der Schule (SUSCH)

Zur Unterstützung bei sozialen Problemstellungen hat die Gemeinde ein 3-jähriges Projekt in Auftrag gegeben. Die Mandatsträgerin arbeitet mit den Lehrpersonen zusammen und bietet regelmässig Supervision und Intervision an. Sie kann für die Beratung und Unterstützung der Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern auch im Rahmen einer Krisenintervention hinzugezogen werden. Die Mandatsträgerin unterliegt einer Schweigepflicht. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über die Klassenlehrpersonen und die Schulleitung. Selbstverständlich dürfen sich Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler bei Problemen auch direkt an die Mandatsträgerin wenden.

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